„Strafverteidigung ist keine Sterbebegleitung. Kampf und Konfliktbereitschaft gehören unabdingbar dazu.“ Diese Äußerung eines Vorsitzenden Richter am Landgericht beschreibt treffend mein Bild von Strafverteidigung, das mir schon während der Ausbildung vermittelt wurde. Dabei ist nicht die Frage von Schuld oder Nichtschuld das dominierende Kriterium bei der Führung einer Verteidigung, sondern das Streben darum, dass das formelle und sachliche Recht eines Rechtstaates in jedem einzelnen Fall, ohne Ansehen der Person des Angeklagten und des erhobenen Tatvorwurfes, eingehalten wird.